EPR-Compliancefür Verpackungen in Dänemark - Wir unterstützen Sie bei derVerpackungslizensierung

In Dänemark sind alle Unternehmen, die Produkte nach Dänemark verkaufen, verpflichtet der erweiterten Herstellerverantwortung nachzukommen. Dazu sind verschiedene Schritte notwendig.


Mit unserem Click & Comply-Shop können Sie unsere Servicepakete online erwerben und erhalten eine umfassende Beratung zu allen Schritten des Compliance-Prozesses. Unsere Pakete beinhalten die Teilnahme Ihrer Verpackungsmengen an unserem kollektiven System, Registrierung, Berichterstattung und autorisierte Vertreterdienste.


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Je nach Verpackungsmenge, die Sie auf den dänischen Markt bringen, und Umfang des Reportings

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FAQ

Welche Unternehmen sind betroffen?

Die Definition des Begriffs „Hersteller“ :. Der Hersteller ist nicht das Unternehmen, das die Verpackung herstellt, sondern das Unternehmen, welches die Verpackung nutzt.
Die Verantwortung liegt bei dem Unternehmen, das Verpackungen auf dem dänischen Markt bereitsstellen, wenn dieses:
• Hersteller („Abfüller“) ist, der Verpackungen auf den dänischen Markt bringt
• dänischer Importeur verpackter Waren (erste Stufe der Vertriebskette) ist
• Großhändler/Distributeur verpackter waren (erste Stufe der vertriebskette)
• ein ausländischer Fernverkaufer ist, der direkt an dänische Verbraucher und B-to-B Unternehmen verkauft (Bevollmächtigter erforderlich)

Schätzungsweise 41.000 Unternehmen unterliegen der erweiterten Herstellerverantwortung für Verpackungen und sind somit registrierungs- und meldepflichtig. Die Behörden haben einen Schwellenwert von 8 Tonnen pro Jahr festgelegt. Unterhalb dieses Schwellenwerts können Hersteller weniger detaillierte Reportings erstellen.

Welche Verpackungsarten sind meldepflichtig?

Sowohl Verkaufsverpackungen als auch Transportverpackungen sind meldepflichtig:
• Primär (Verkaufsverpackung)
• Sekundär (Umverpackungen)
• Tertiär (Transportverpackungen wie Paletten, Bänder, etc.)
Meldepflichtige Materialfraktionen sind:
• Karton
• Papier
• Kunststoff (wird in 4 Kategorien unterteilt in 2025)
• Glas
• Aluminium
• Metall
• Holz
• Lebensmittel- und Getränkekartons

Gilt die erweiterte Herstellerverantwortung sowohl für Haushaltsverpackungen als auch für gewerbliche Verpackungen?

Ja, die Herstellerverantwortung erstreckt sich sowohl auf Haushaltsverpackungen als auch auf Gewerbeverpackungen. Beide Verpackungsarten müssen gemeldet werden.

Haushaltsverpackung:
• Die Verpackung landet im Mülleimer der Verbraucher
• Sie wird beim Endverbraucher gesammelt (teuer)
• Verpackungsabfälle, die auf Recyclinghöfen (genbrugspladser) gesammelt werden, sollen zu einem späteren Zeitpunkt meldepflichtig werden.

Gewerbliche Verpackungen:
• Verpackung erreicht den Endverbraucher und deren Mülltonnen nicht
• Typischerweise Verpackung aus dem Wareneinkauf

Welche rechtlichen und administrativen Aufgaben muss Ihr Unternehmen übernehmen?

Unternehmen haben folgende Verpflichtungen:
• Registrierung ab dem 1. April 2024 bei DPA (dänische Meldebehörde).
• Mengenmeldung ab dem 1. April 2024: es müssen die voraussichtlichen Mengen (Gewicht) der meldepflichtigen Verpackungen, die im Jahr 2024 auf den Markt gebracht werden, angegeben werden (einschließlich Verpackungsmaterialien, Art und Fraktion, chemischer Zusammensetzung, Größe, Gewicht usw.). Verschaffen Sie sich einen Überblick darüber, was gemeldet werden muss in den folgenden FAQ).
• Wahl des Sammelsystems ab dem 1. April 2024.
• Kundeninformation: Informieren Sie Ihre Kunden über die Sortierung der Abfallverpackungen (Kennzeichnung, Piktogramme usw.). Als Sammelsystem hilft ERP Denmark Ihnen bei diesen Aufgaben.

Welche Daten sind zu melden?

Es muss je nach gewähltem Paket unterschiedlich gemeldet werden.
Bei ERP Go und ERP Easy muss die Gesamtmenge der auf den Markt gebrachten Verpackungen gemeldet werden. Bei ERP Circular handelt es sich um ein detailliertes Reporting nach Materialart / Fraktion in kg.


Materialart/Fraktion:
Haushaltsmenge. in kg
Gewerbliche Verpackungen in kg
Karton
Papier
Metall
Aluminium
Glas
Plastik*
Lebensmittel- und Getränkekartons
Holz
*) Kunststofffraktionen werden in 4 Kategorien unterteilt in 2025, Verpackung, als Gefährlich oder Restmüll sortiert: Meldepflichtig getrennt nach Haushalt und Gewerblich.

Welche Kosten entstehen für Unternehmen?

Da die Gesetzgebung noch nicht in Kraft ist, wurde noch keine endgültige Struktur und Höhe der Kosten festgelegt, mit denen Unternehmen konfrontiert sind. Durch unsere langjährigen Erfahrungen mit der erweiterten Herstellerverantwortung, gehen wir derzeit von einer Dreiteilung aus:
• Allgemeine Verwaltungsgebühr an die Behörde
• Gestaffelter Umweltbeitrag (Ökomodulierung) auf der Grundlage eines Durchschnitts (DKK pro Tonne pro Verpackungsart). Der Betrag wird je nach „Umweltverträglichkeit“ der Verpackung von dem Durchschnittsbeitrag nach oben oder unten abgestuft. Under 8 Tons Gesamtverpackung ist es möglich non-detailliert zu melden.
• Jährliche Beteiligung am Sammelsystem (für juristische, administrative und praktische Arbeit)

Was ist der gestaffelte Umweltbeitrag / Ökomodulierung?

Diese Art von Beitragsgebühr wird eingeführt, um Unternehmen darin zu bestärken, bei ihrem Verpackungsdesign kreislauforientiert zu denken. Die Gebühr wird in DKK (dänischen Kronen) pro Tonne und Art der Verpackung berechnet. Abhängig von der Recyclingfähigkeit der Verpackung wird sie kategorisiert, beispielsweise in die Kategorien „Hoch“, „Mittel“ und „Niedrig“. Die Einordnung in die Kategorie „Niedrig“ kann erfolgen, wenn die Verpackung festgelegte Kriterien erfüllt. Diese Kriterien wurden bisher jedoch durch den Gesetzgeber noch nicht definiert. Folgende Punkte könnten beispielhaft zur Bewertung herangezogen werden:
• Geringes Verpackungsvolumen
• Recyclingfähigkeit durch voneinander getrennter oder leicht in verschiedene Fraktionen zerlegbare Materialien
• Verwendung reiner und umweltfreundlicher Materialien
• Verwendung von recycelten Materialien
• Keine Verwendung gefährlicher Chemikalien (z. B. Druck auf Mineralbasis)
Die Struktur und Höhe dieser Gebühr sind noch in Vorbereitung durch den Gesetzgeber.

Sind ausländische Lieferanten für die Verpackungen verantwortlich, die beim dänischen Importeur/Vertriebshändler zu Abfall werden?

Ja, ausländische Lieferanten von verpackten Waren, die an dänische Importeure/Vertriebshändler verkauft werden, sind für die Verpackungen verantwortlich, die auf dem Gelände des dänischen Importeurs/Vertriebshändlers zu Abfall werden. Diese Lieferanten sind zur Registrierung und Meldung verpflichtet. In der Regel sind es die Transportverpackungen oder Teile davon, die zu Verpackungsabfällen und vom dänischen Importeur/Vertreiber nicht auf den Markt gebracht werden.


Wenn das ausländische Unternehmen keinen Sitz/keine USt – IdNr. in Dänemark hat, ist ein Bevollmächtigter gesetzlich vorgeschrieben. Diese Dienstleistung wird auch von ERP Dänemark angeboten.

Gibt es eine vertragliche Bindungsfrist?

Wenn Sie bis zum 31. August 2024 ein Sammelsystem gewählt haben, werden die Kosten für die Sammlung und die Verwertung der Verpackungsabfälle in der ersten Zuteilungsperiode dem gewählten Sammelsystem in Rechnung gestellt. Die Zuteilung und der Zuteilungszeitraum werden von den Behörden festgelegt und werden voraussichtlich erstmals vom 1. Juli 2025 bis zum 31. August 2026 gelten.


Die finanzielle Verpflichtung gegenüber der Europäischen Recycling-Plattform (ERP Denmark) läuft bis zum Ende des ersten Zuteilungszeitraums, so dass Einnahmen und Ausgaben in demselben Sammelsystem anfallen.